
ein Grundsatz des Staatsangehörigkeitsrechts, nach dem sich der Erwerb der Staatsangehörigkeit bei der Geburt nach der Staatsangehörigkeit des Vaters, bei nicht ehelichen Kindern nach derjenigen der Mutter richtet. – Gegensatz: Jus soli.
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https://www.wissen.de//lexikon/jus-sanguinis
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